Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Veranstaltungen des Schloss der O

1. Anbieter und Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Buchung und Teilnahme an Veranstaltungen des Schloss der O.
  2. Veranstalter ist:

 Das Schloss der O                                                                                                                                                                                                                          René Quander
 Margaretenstr. 5b                                                                                                                                                                                                            12203 Berlin
 kontakt@schloss-der-o.de
 

  1. Diese AGB gelten ausschließlich für Veranstaltungen des Schloss der O. Urlaube, Reisen, Retreats oder sonstige Reiseangebote sind keine Veranstaltungen im Sinne dieser AGB, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Für solche Angebote können gesonderte Bedingungen gelten.
  2. Abweichende Bedingungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich in Textform zugestimmt.

2. Vertragsgegenstand

  1. Gegenstand des Vertrages ist die Teilnahme an der jeweils gebuchten Veranstaltung des Schloss der O.
  2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung, dem Buchungsformular, der Einladung oder der Buchungsbestätigung.
  3. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen mindestens der Textform.

3. Teilnahmevoraussetzungen

  1. Die Teilnahme an Veranstaltungen des Schloss der O ist ausschließlich volljährigen Personen ab 18 Jahren gestattet.
  2. Mit der Buchung versichert die teilnehmende Person, volljährig und geschäftsfähig zu sein.
  3. Der Veranstalter behält sich vor, vor einer erstmaligen Teilnahme ein persönliches Gespräch, ein telefonisches Kennenlernen oder ein sonstiges Auswahl- oder Abstimmungsgespräch zu führen.
  4. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht. Buchungsanfragen können im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben abgelehnt werden.
  5. Voraussetzung für die Teilnahme ist die Bereitschaft zu einem respektvollen, grenzachtenden und diskriminierungsfreien Verhalten sowie zur Anerkennung der jeweils geltenden Haus- und Veranstaltungsregeln.

4. Vertragsschluss

  1. Die Darstellung von Veranstaltungen auf Webseiten, Plattformen oder in sonstigen Veröffentlichungen stellt noch kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Buchungsanfrage.
  2. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Veranstalter die Buchung ausdrücklich in Textform bestätigt.
  3. Sofern für eine Buchung eine Anzahlung oder vollständige Vorauszahlung vorgesehen ist, kann die Buchungsbestätigung unter dem Vorbehalt des fristgerechten Zahlungseingangs stehen.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung angegebenen Preise.
  2. Die Teilnahmegebühr ist, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb der in der Buchungsbestätigung oder Rechnung genannten Frist zu zahlen.
  3. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, ist der Veranstalter nach angemessener Fristsetzung berechtigt, den Platz anderweitig zu vergeben.
  4. Kosten für An- und Abreise, Übernachtung, Verpflegung oder sonstige Zusatzleistungen sind nur dann im Preis enthalten, wenn dies ausdrücklich im jeweiligen Angebot ausgewiesen ist.

6. Widerrufsrecht

  1. Sofern es sich bei den angebotenen Leistungen um Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen handelt und für deren Erbringung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB. 
  2. Das Recht zur Stornierung nach Maßgabe dieser AGB bleibt hiervon unberührt.

7. Rücktritt durch Teilnehmerinnen und Teilnehmer / Stornierung

  1. Ein Rücktritt von einer gebuchten Veranstaltung ist jederzeit in Textform möglich.
  2. Maßgeblich für die Berechnung der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter.
  3. Im Falle eines Rücktritts gelten folgende Regelungen:

Bis vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung erfolgt eine vollständige Rückzahlung des bereits gezahlten Teilnahmebetrags.

Bis zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung erfolgt eine Rückerstattung von 50 % des bereits gezahlten Teilnahmebetrags.

Bei einem Rücktritt weniger als zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung erfolgt keine Rückzahlung.

  1. Dem Teilnehmer oder der Teilnehmerin bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden beziehungsweise Aufwand entstanden ist.
  2. Der Veranstalter kann nach freiem Ermessen zulassen, dass eine geeignete Ersatzperson anstelle der zurücktretenden Person teilnimmt. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.

8. Absage, Änderung oder Ausschluss durch den Veranstalter

  1. Der Veranstalter ist berechtigt, Veranstaltungen aus wichtigem Grund abzusagen, zu verschieben oder in zumutbarer Weise zu ändern.
  2. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei höherer Gewalt, Erkrankung oder Ausfall wesentlicher Mitwirkender, behördlichen Auflagen, Sicherheitsgründen, zu geringer Teilnehmerzahl oder der Unbenutzbarkeit der Veranstaltungsstätte.
  3. Im Falle einer Absage durch den Veranstalter werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren vollständig erstattet.
  4. Weitergehende Ansprüche bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und dieser AGB.
  5. Der Veranstalter ist ferner berechtigt, Teilnehmerinnen oder Teilnehmer vor oder während einer Veranstaltung auszuschließen, wenn
    a) bei der Buchung wesentliche falsche Angaben gemacht wurden,
    b) gegen Hausregeln, Sicherheitsvorgaben oder diese AGB verstoßen wird,
    c) andere Gäste, Mitarbeitende oder der Ablauf der Veranstaltung erheblich beeinträchtigt werden,
    d) Grenzen, Einvernehmlichkeit oder die Grundsätze eines respektvollen Miteinanders missachtet werden,
    e) Anhaltspunkte für strafbares Verhalten bestehen.
  6. Im Falle eines berechtigten Ausschlusses besteht kein Anspruch auf vollständige oder teilweise Rückerstattung.

9. Hausrecht und Verhaltensregeln

  1. Im Rahmen aller Veranstaltungen gilt das Hausrecht des Veranstalters.
  2. Den Anweisungen des Veranstalters sowie der von ihm beauftragten Personen ist Folge zu leisten.
  3. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer verpflichten sich zu einem respektvollen, diskriminierungsfreien und grenzachtenden Verhalten.
  4. Nicht geduldet werden insbesondere Belästigungen, Beleidigungen, diskriminierendes Verhalten, Gewalt, Grenzüberschreitungen, unerlaubte Bild- oder Tonaufnahmen, strafbare Handlungen sowie erheblich störendes Verhalten unter starkem Alkohol- oder Drogeneinfluss.
  5. Ergänzende Haus- oder Eventregeln können für einzelne Formate gesondert bekanntgegeben werden und sind dann ebenfalls verbindlich.

10. Besondere Regelungen für Veranstaltungen mit sinnlichem oder BDSM-Bezug

  1. Veranstaltungen des Schloss der O können einen sinnlichen oder BDSM-bezogenen Rahmen haben.
  2. Sämtliche Interaktionen erfolgen ausschließlich auf Grundlage von Freiwilligkeit, ausdrücklicher Zustimmung und gegenseitigem Respekt.
  3. Niemand ist verpflichtet, an bestimmten Programmpunkten oder Interaktionen mitzuwirken.
  4. Jegliche Form von Nötigung, Druck, Missachtung von Grenzen oder Verletzung von Absprachen ist untersagt und kann zum sofortigen Ausschluss führen.
  5. Die Verantwortung für eigene Entscheidungen, die Kommunikation eigener Grenzen und die eigene Teilnahme liegt bei jeder teilnehmenden Person selbst.
  6. Der Veranstalter schuldet keinen bestimmten persönlichen, sozialen oder zwischenmenschlichen Erfolg der Veranstaltung.

11. Gesundheit und Eigenverantwortung

  1. Jede teilnehmende Person nimmt eigenverantwortlich an der Veranstaltung teil.
  2. Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind verpflichtet, ihren gesundheitlichen Zustand selbst realistisch einzuschätzen.
  3. Wer sich körperlich oder psychisch nicht in der Lage sieht, an einzelnen Programmpunkten teilzunehmen, hat hiervon Abstand zu nehmen.
  4. Der Veranstalter übernimmt keine medizinische Betreuung. Für gesundheitliche Besonderheiten, Allergien oder sonstige persönliche Erfordernisse ist jede teilnehmende Person selbst verantwortlich.

12. Diskretion sowie Bild-, Ton- und Videoaufnahmen

  1. Zum Schutz der Privatsphäre aller Beteiligten sind Foto-, Film- und Tonaufnahmen durch Gäste nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Veranstalters und der jeweils betroffenen Personen zulässig.
  2. Der Veranstalter darf Bild- oder Videoaufnahmen für eigene Dokumentations- oder Werbezwecke nur anfertigen oder verwenden, wenn die jeweils erkennbar betroffenen Personen zuvor ausdrücklich eingewilligt haben.
  3. Persönliche Informationen über andere Gäste sowie Eindrücke aus dem privaten Rahmen der Veranstaltung sind vertraulich zu behandeln.
  4. Die Veröffentlichung von Informationen, Bildern oder Videos, die Rückschlüsse auf andere Teilnehmerinnen oder Teilnehmer zulassen, ist ohne deren ausdrückliche Zustimmung unzulässig.

13. Haftung

  1. Der Veranstalter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
  4. Für Garderobe, persönliche Gegenstände, Wertsachen oder mitgebrachte Sachen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer wird keine Haftung übernommen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
  5. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten gesetzlicher Vertreter, Mitarbeitender und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

14. Höhere Gewalt

  1. Kann eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Untersagung, Naturereignissen, Pandemien, Energieausfällen, Streiks oder sonstiger vom Veranstalter nicht zu vertretender Umstände nicht oder nicht wie geplant durchgeführt werden, ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung abzusagen, zu verschieben oder anzupassen.
  2. Bereits erbrachte Leistungen und ersparte Aufwendungen sind im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zu berücksichtigen.

15. Besondere Regelung für Urlaube und Reiseangebote des Schloss der O

  1. Urlaube, Reisen, Retreats oder vergleichbare mehrtägige Aufenthalte sind keine Veranstaltungen im Sinne dieser AGB, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  2. Bei Urlauben oder Reiseangeboten des Schloss der O beschränkt sich die Leistung des Veranstalters grundsätzlich auf die Organisation der Unterbringung entsprechend dem jeweiligen Angebot.
  3. Alle weiteren Leistungen und Abläufe werden von den Reiseteilnehmerinnen und Reiseteilnehmern eigenverantwortlich und in gegenseitiger Absprache organisiert. Dies gilt insbesondere für Verpflegung, Einkäufe, gemeinsame Unternehmungen, Freizeitgestaltung sowie An- und Abreise, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  4. Soweit einzelne zusätzliche Leistungen durch den Veranstalter ausdrücklich angeboten oder schriftlich zugesagt werden, ergibt sich deren Umfang ausschließlich aus der jeweiligen Angebotsbeschreibung oder individuellen Vereinbarung.

16. Datenschutz

  1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
  2. Näheres regelt die gesonderte Datenschutzerklärung des Veranstalters.

17. Verbraucherstreitbeilegung / Schlichtungsverfahren

Der Veranstalter ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Zuständige Auffangschlichtungsstelle ist die Universalschlichtungsstelle des Bundes, Zentrum für Schlichtung e. V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein.

18. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.
  2. Ist die teilnehmende Person Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Veranstalters.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen im Übrigen unberührt.
Information icon

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.